Leistungsträger
In sehr vielen Fällen wird die Rehabilitation bei uns von Ihrer Rentenversicherung bezahlt. Das hängt z.B. davon ab, ob bereits ausreichend Beiträge von Ihnen eingezahlt wurden. Ansonsten bezahlt Ihre Krankenversicherung die Behandlung.
Das ist meist der Fall wenn Sie noch nicht im Berufsleben waren. Aber auch bei Menschen, die das Berufsleben hinter sich haben ist die Krankenkasse der Leistungsträger. Bei der Rentenversicherung bestehen die Leistungen aus:
- dem Unterhaltsgeld als Lohnersatz
- den Behandlungskosten
- den Fahrtkosten zur Behandlung und für Heimfahrten
Näheres erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse